Zweimal pro Woche Nachhilfe: Schnell kommen dabei mehrere Tausend Euro zusammen. Kein Wunder, dass Eltern irgendwann fragen, ob sich davon zumindest ein Teil von der Steuer absetzen lässt.
Die Antwort fällt kurz aus: In den meisten Fällen nein. Das Steuerrecht behandelt Nachhilfe als private Ausgabe, ähnlich wie Kleidung oder Sport. Es gibt allerdings zwei klar geregelte Ausnahmen, und einen weiteren Punkt, den viele Eltern gar nicht auf dem Schirm haben. Dieser Artikel erklärt, wann welche Regelung gilt, welche Belege benötigt werden und wo die Kosten in der Steuererklärung einzutragen sind.
In diesem Artikel findest du:
- Wann ist Nachhilfe steuerlich absetzbar?
- Hausaufgabenbetreuung von den Steuern absetzen
- Wo trägt man Nachhilfekosten in der Steuererklärung ein?
- Welche Unterlagen werden für die Steuererklärung benötigt?
- Online Nachhilfe mit GoStudent - was sich steuerlich ändert und was nicht
- Nachhilfe steuerlich absetzen zusammengefasst
- Häufig gestellte Fragen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nachhilfekosten zählen im deutschen Steuerrecht zur privaten Lebensführung und sind in den meisten Fällen nicht absetzbar, mit zwei Ausnahmen:
- ein berufsbedingter Umzug der Eltern
- eine amtsärztlich diagnostizierte Lernstörung beim Kind.
- Bei einem berufsbedingten Umzug können Nachhilfekosten bis zu 1.286 Euro pro Kind als Werbungskosten abgesetzt werden (Umzüge ab 1. März 2024, nach §§ 6–9 BUKG, BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023).
- Bei Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS und anderen anerkannten Lernstörungen greift § 33 EStG (außerordentliche Belastung), sofern das amtsärztliche Attest vor Beginn der Nachhilfe vorliegt.
- Hausaufgabenbetreuung ist kein Unterricht, sondern Kinderbetreuung. Ab 2025 sind 80 % der Kosten absetzbar, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, Jahressteuergesetz 2024).
Wann ist Nachhilfe steuerlich absetzbar?
Viele Eltern sind überrascht, wenn das Finanzamt Nachhilfekosten ablehnt. Wer die Begründung kennt, versteht warum: Nachhilfe dient der schulischen Förderung, nicht dem Beruf der Eltern, und fällt deshalb nicht unter absetzbare Ausgaben. Nur wenn einer der beiden unten beschriebenen Sonderfälle vorliegt, sieht das Finanzamt das anders.
Ausnahme 1: Berufsbedingter Umzug mit Schulwechsel
Zieht die Familie wegen eines Jobwechsels oder einer Versetzung um und muss das Kind deshalb die Schule wechseln, können entstandene Nachhilfekosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Rechtsgrundlage sind die §§ 6–9 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG). Der Gedanke dahinter: Der Umzug folgt einer beruflichen Entscheidung der Eltern. Dass das Kind dadurch Lernlücken bekommt, ist eine direkte Folge davon.
Geltende Höchstbeträge:
- Umzüge ab 1. März 2024: 1.286 Euro pro Kind (BMF-Schreiben IV C 5 – S 2353/20/10004:003 vom 28. Dezember 2023).
Drei Dinge müssen Eltern nachweisen können: dass der Umzug beruflich veranlasst war (zum Beispiel durch den neuen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitgeberbestätigung), dass ein Schulwechsel stattgefunden hat, und dass die Nachhilfe eben wegen dieses Wechsels nötig wurde. Außerdem gilt ein Wahlrecht: Wer die angefallenen Nachhilfekosten ansetzt, kann nicht gleichzeitig die Umzugskostenpauschale beantragen.
Ausnahme 2: Lernstörung mit amtsärztlichem Attest
Liegt beim Kind eine amtsärztlich diagnostizierte Lernstörung vor, werden Nachhilfekosten als außerordentliche Belastung nach § 33 EStG anerkannt. Das Finanzamt behandelt sie wie Krankheitskosten. Anerkannte Erkrankungen sind zum Beispiel Legasthenie, Dyskalkulie und ADHS. Bei Legasthenie muss die Störung auf einer Hirnfunktionsstörung beruhen — eine rein entwicklungsbedingte Lese-Rechtschreib-Schwäche ohne organischen Befund genügt nicht. Für die meisten Behandlungen reicht eine ärztliche Bestätigung, die sowohl die Diagnose als auch die medizinische Notwendigkeit der gewählten Behandlung bestätigt. Ein amtsärztliches Gutachten ist nur in bestimmten Fällen erforderlich, etwa bei psychotherapeutischer Behandlung oder wissenschaftlich nicht anerkannten Methoden.
Besonders wichtig: Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist der Nachweis gesetzlich geregelt (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV). Benötigt wird ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Beides muss vor Beginn der Nachhilfe Maßnahme ausgestellt sein. Nachträgliche Atteste erkennt das Finanzamt nicht an. Das Attest muss die medizinische Indikation der gewählten Behandlungsmethode bestätigen. Eine reine Diagnose genügt dem Finanzamt nicht.
Ob sich die Kosten am Ende steuermindernd auswirken, hängt von der sogenannten zumutbaren Eigenbelastung ab (§ 33 Abs. 3 EStG). Je nach Einkommenshöhe und Familienstand liegt diese zwischen 1 und 7 % der Gesamteinkünfte. Sinnvoll ist es daher, alle außerordentlichen Belastungen des Jahres zusammenzufassen, also Arztkosten und Medikamente zusammen mit den Nachhilfekosten zu erklären, um die Grenze zu überschreiten.
Kinder mit einer Lernstörung brauchen oft eine außerschulische Unterstützung, die sich individuell mit dem Kind beschäftigt. Wir erklären dir, wie du eine Lernstörungen erkennen und fördern kannst.

Hausaufgabenbetreuung von den Steuern absetzen
Seit dem Jahressteuergesetz 2024 können ab dem Veranlagungsjahr 2025 bis zu 80 % der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen werden, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr (Höchstbetrag aus 6.000 Euro Aufwendungen, § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Für viele Familien ist das der wirkungsvollere Hebel.
|
Leistungsart |
Absetzbar? |
Rechtsgrundlage |
Max. Betrag (ab 2025) |
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Nachhilfe (allgemein) |
Nein |
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 EStG |
— |
|
Nachhilfe nach berufsbedingtem Umzug |
Ja (Werbungskosten) |
§§ 6–9 BUKG, BMF-Schreiben 28.12.2023 |
1.286 Euro pro Kind |
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Nachhilfe bei attestierter Lernstörung |
Ja (ggf.) |
§ 33 EStG, § 64 EStDV |
Eigenbelastung beachten |
|
Hausaufgabenbetreuung |
Ja (Sonderausgaben) |
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (JStG 2024) |
4.800 Euro pro Kind |
Wenn ein Kind beides erhält, also Betreuung und Nachhilfe beim gleichen Anbieter, muss die Rechnung beide Posten getrennt ausweisen. Nur der Betreuungsanteil ist absetzbar. Wichtig: Zahlung muss per Überweisung erfolgen, Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 EStG), und das Kind muss unter 14 Jahre alt sein sowie im eigenen Haushalt leben.
Wo trägt man Nachhilfekosten in der Steuererklärung ein?
Die meisten Ratgeber beantworten diese Frage nicht. Hier die Antwort, aufgeteilt nach Fall:
Fall 1: Berufsbedingter Umzug → Anlage N
Nachhilfekosten nach einem berufsbedingten Umzug gehören in die Anlage N, Bereich Werbungskosten. In gängigen Steuerprogrammen gibt es einen Abschnitt für Umzugskosten aus beruflichem Anlass, unter dem Nachhilfekosten separat erfasst werden.
Fall 2: Lernstörung → Anlage Außerordentliche Belastungen
Krankheitsbedingte Nachhilfekosten kommen in die Anlage für außerordentliche Belastungen, Abschnitt Krankheitskosten (§ 33 EStG). Ob die zumutbare Eigenbelastungsgrenze überschritten wird, berechnet das Finanzamt automatisch auf Basis der Einkünfte.
Fall 3: Hausaufgabenbetreuung → Anlage Kind
Kinderbetreuungskosten gehören in die Anlage Kind. Ab 2025 werden dort 80 % der Aufwendungen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben berücksichtigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024). Belege müssen nicht mit der Erklärung eingereicht werden, sollten aber griffbereit sein, falls das Finanzamt sie anfordert.
Welche Unterlagen werden für die Steuererklärung benötigt?
Ohne Belege geht nichts. Welche genau benötigt werden, hängt vom Fall ab:
Nach einem berufsbedingten Umzug
- Arbeitgeberbestätigung über die berufliche Notwendigkeit des Umzugs, oder der neue Arbeitsvertrag.
- Sämtliche Rechnungen für den Nachhilfeunterricht, mit Datum und geleisteten Einheiten.
- Kontoauszüge als Zahlungsnachweis (Überweisung).
- Falls vorhanden: schriftliche Empfehlung der neuen Schule für Nachhilfe.
Bei einer diagnostizierten Lernstörung
- Amtsärztliches Gutachten oder MDK-Bescheinigung, ausgestellt VOR Beginn der Nachhilfe Maßnahme (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV).
- Das Attest muss Diagnose und medizinische Indikation der Behandlung bestätigen. Eine reine Diagnose genügt dem Finanzamt nicht.
- Rechnungen für den Nachhilfeunterricht.
- Kontoauszüge als Zahlungsnachweis.

Für Hausaufgabenbetreuung
- Rechnung des Anbieters, auf der Betreuung und Unterricht betragsmäßig getrennt ausgewiesen sind.
- Nachweis der Zahlung per Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 EStG).
Online Nachhilfe mit GoStudent - was sich steuerlich ändert und was nicht
Ob Nachhilfe online oder vor Ort stattfindet, ändert an der steuerlichen Beurteilung nichts. Entscheidend ist allein, ob einer der beschriebenen Ausnahmen vorliegt. Was sich jedoch ändert, ist der organisatorische Aufwand.
Bei GoStudent läuft die Abrechnung digital. Eltern erhalten für jeden Monat eine Rechnung per E-Mail, ohne dass etwas handschriftlich quittiert oder gesammelt werden muss. Das ist ein Vorteil gegenüber Privatstunden, bei denen Eltern oft selbst an Quittungen erinnern müssen.
Darüber hinaus hat GoStudent Tutoren, die auf Lernschwächen spezialisiert sind, darunter Legasthenie, Dyskalkulie und ADHS. Wer also ein Attest hat und Nachhilfe als außerordentliche Belastung geltend machen möchte, findet hier qualifizierte Unterstützung. Mehr dazu: Nachhilfe bei Legasthenie.
Für Familien, die gerade umgezogen sind: Die Nachhilfe kann mit GoStudent sofort starten, schon in der ersten Woche an der neuen Schule. Tipps für den Schulwechsel generell: Schulwechsel erfolgreich meistern.
Nachhilfe steuerlich absetzen zusammengefasst
Nachhilfekosten lassen sich in Deutschland nur in zwei Situationen von der Steuer absetzen: nach einem berufsbedingten Umzug oder bei einer amtsärztlich diagnostizierten Lernstörung. Wer in einer dieser Situationen steckt, sollte die Belege von Anfang an sammeln, denn nachträgliche Atteste oder lückenhafte Rechnungen hat das Finanzamt regelmäßig abgelehnt.
Eltern, auf die keiner der Sonderfälle zutrifft, sollten prüfen, ob Hausaufgabenbetreuung als Betreuungsleistung abgesetzt werden kann. Seit der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2024 sind ab 2025 bis zu 4.800 Euro pro Kind absetzbar, deutlich mehr als bisher und für viele Familien der größere Hebel.
GoStudent erleichtert außerdem die Dokumentation: Für jeden Monat gibt es eine digitale Rechnung, die Tutoren sind geprüft, und für Kinder mit Lernschwächen stehen spezialisierte Lehrkräfte bereit.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Die Rechtslage kann sich ändern. Bei konkreten Fragen empfehlen wir einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder das zuständige Finanzamt.
Häufig gestellte Fragen
Mein Kind hat schlechte Noten. Kann ich Nachhilfe von der Steuer absetzen?
Nein. Schlechte Noten allein begründen keinen Steuerabzug. Nachhilfe aus schulischen Leistungsgründen zählt zur privaten Lebensführung und ist nicht abzugsfähig. Einer der beiden oben beschriebenen Sonderfälle muss vorliegen.
Ist Nachhilfe bei ADHS steuerlich absetzbar?
Ja, wenn ein amtsärztliches Gutachten oder eine MDK-Bescheinigung vorliegt, das ADHS als Erkrankung bestätigt, und wenn dieses Attest vor Beginn der Nachhilfe ausgestellt wurde (§ 33 EStG, § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV). Ob sich der Abzug am Ende lohnt, hängt davon ab, ob die zumutbare Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG überschritten wird.
Wie viel kann ich steuerlich absetzen?
Das hängt vom Fall ab. Beim berufsbedingten Umzug gilt für Umzüge ab dem 1. März 2024 ein Höchstbetrag von 1.286 Euro pro Kind. Bei Lernstörungen gibt es keine fixe Obergrenze, aber die Eigenbelastungsgrenze muss überschritten werden. Für Hausaufgabenbetreuung sind ab 2025 bis zu 4.800 Euro pro Kind als Sonderausgaben abziehbar.
Reicht ein Attest vom Hausarzt?
Nicht bei allen Lernstörungen. Für Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS und andere Störungen aus dem Katalog des § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV ist zwingend ein amtsärztliches Gutachten oder eine MDK-Bescheinigung nötig. Ein Attest des Hausarztes oder Schulpsychologen genügt nicht. Außerdem muss der Nachweis vor Beginn der Maßnahme vorliegen, nicht nachträglich.
Macht es steuerlich einen Unterschied, ob ich Online- oder Präsenz-Nachhilfe buche?
Nein. Ob online oder vor Ort, das Steuerrecht unterscheidet sich nicht nach der Form des Unterrichts. Relevant sind nur die genannten Voraussetzungen, also Umzug oder eine amtsärztliche Diagnose.





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